Herzlich Willkommen!
Gemäß § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) als Interessenvertretung der im Kreisgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen und zur Unterstützung des Landkreises Northeim bei der Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes ein "Beirat für Menschen mit Behinderungen beim Landkreis Northeim" 2008 gegründet.
Wir sind unabhängig und insbesondere weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden.
Wer zu der Gruppe von Menschen mit Behinderungen zu zählen ist, wird in Artikel 1 Satz 2 der
UN-Behindertenrechtskonvention (nachfolgend UN BRK) festgehalten:
Dazu gehören Menschen die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Dabei ist anzumerken, dass die UN BRK vor 10 Jahren ratifiziert wurde und damit geltendes Recht ist. Menschen mit Behinderungen haben also auf die Umsetzung der Inhalte der UN BRK einen Rechtsanspruch.
Zu unseren Aufgaben gehört, den Landkreis Northeim (insbesondere die Verwaltung und den Kreistag) zu beraten und zu unterstützen bei der Verwirklichung der Zielsetzung des NBGG vom 25. November 2007 (in der Fassung vom 25. Oktober 2018). Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Wir stehen als Beirat für Menschen mit Behinderungen beim Landkreis Northeim allen Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen sowie den im Landreis tätigen Trägern der Behindertenhilfe, Selbsthilfegruppen, Fachdiensten, Vereinen und Verbänden als Ansprech- und Dialogpartner zur Verfügung.
Monika Nölting
Vorsitzende